d) Die BVD erkundigte sich beim AUE, ob die Lufteintritts- und Luftaustrittsöffnungen beim Haus B einen ausreichenden Abstand zueinander aufweisen, um einen thermischen Kurzschluss zu vermeiden. In seiner Stellungnahme Energie vom 25. August 2022 erklärte das AUE unter anderem, es sehe die vorliegende Planung beim Haus B kritisch. Der Mindestabstand von zwei Metern zwischen der Lufteintritts- und Luftaustrittsöffnung werde vermutlich nur knapp erreicht oder gar unterschritten. Es empfahl daher eine Überprüfung durch ein Ingenieurbüro.