Immissionsschutz beträgt die Distanz von den Lüftungsschächten (Lichtschächte) der Wärmepumpe zu dieser Fassade 4 m, weshalb dort ein hörbarer Schallpegel von 32 dB(A) sowie ein Beurteilungspegel Lr von 44 dB(A) erwartet wird. Der Lärmgrenzwert (Planungswert) liegt bei 50 dB(A), dieser wird mit dem Beurteilungspegel Lr von 44 dB(A) verglichen. Es besteht somit eine Reserve von 6 dB(A).