Soweit die Beschwerdeführerin dem AUE in ihren Schlussbemerkungen vom 22. Dezember 2022 eine falsche Sachverhaltsfeststellung vorwirft, ist Folgendes festzuhalten. Es trifft zwar zu, dass das AUE in seinem Fachbericht Immissionsschutz davon ausgeht, die südöstliche Fassade des Wohnhauses der Beschwerdeführerin weise aktuell eine geschlossene Fassade auf, weshalb dieser Immissionsort zurzeit nicht lärmrelevant sei. Es weist aber auch darauf hin, dass der Einbau von Fenstern zu einem späteren Zeitpunkt möglich sei, da dort die Grenzwerte gut eingehalten würden.