Diese Lärmschutzmassnahmen würden eine Schallreduktion von 6 dB(A) bewirken. Weitere vorsorgliche Massnahmen, die technisch und betrieblich möglich sowie bezüglich Kosten auch verhältnismässig sind, sieht das AUE nicht. Gemäss seiner Beurteilung wurde daher die Vorsorge beachtet. Die Wärmepumpen halten die Planungswerte bei den relevanten Immissionsorten an den eigenen Gebäuden und in der Nachbarschaft ein. Gemäss der nachvollziehbaren Beurteilung des AUE erfüllen sie somit die Anforderungen des Lärmschutzrechts. Soweit die Beschwerdeführerin dem AUE in ihren Schlussbemerkungen vom 22. Dezember 2022 eine falsche Sachverhaltsfeststellung vorwirft, ist Folgendes festzuhalten.