Gemäss Fachbericht Immissionsschutz des AUE vom 31. August 2022 ist das von den Beschwerdegegnerinnen eingereichte Lärmgutachten vollständig, plausibel und korrekt. Das Gutachten lege dar, dass die Grenzwerte an allen relevanten Immissionsorten eingehalten werden. Das AUE beurteilt den Schallleistungspegel der gewählten Wärmepumpe als eher leise und den Standort als gut gewählt. Gemäss Lärmgutachten würden die Wärmepumpen mit Kulissenschalldämpfer sowie schallgedämmten Wetterschutzgittern ausgerüstet. Diese Lärmschutzmassnahmen würden eine Schallreduktion von 6 dB(A) bewirken.