Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Bauvorhaben baubewilligungspflichtig sei oder nicht, muss dieses als Ganzes betrachtet werden. Sobald einzelne Arbeiten oder Vorkehren einer Baubewilligung bedürfen, wird das ganze Vorhaben baubewilligungspflichtig. Die Beschwerdegegnerinnen planen den Neubau von vier Mehrfamilienhäusern. Dabei handelt es sich zweifellos um ein baubewilligungspflichtiges Vorhaben, weshalb auch die dazugehörigen Wärmepumpen im Bewilligungsverfahren geprüft werden müssen. Die BVD gab den Beschwerdegegnerinnen deshalb Gelegenheit einen Lärmschutznachweis für die geplanten Wärmepumpen einzureichen. Anschliessend holte sie beim AUE eine lärmtechnische Beurteilung ein.