40 Abs. 1 und Anhang 6 LSV, der unter anderem die Belastungsgrenzwerte für den Lärm von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen regelt, gilt für die ES III ein Planungswert von 60 dB(A) am Tag und 50 dB(A) in der Nacht. Es trifft zwar zu, dass der Einbau einer Luft-Wasser- Wärmepumpen innerhalb des Gebäudes, d. h. ein rein innen aufgestelltes Wärmepumpensystem, baubewilligungsfrei ist.91 Es gilt aber zu beachten, dass jedes Bauvorhaben in baubewilligungspflichtige und bewilligungsfreie Elemente aufgeteilt werden kann. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Bauvorhaben baubewilligungspflichtig sei oder nicht, muss dieses als Ganzes betrachtet werden.