Die Beschwerdegegnerinnen weisen darauf hin, dass 27 Autoabstellplätze realisiert werden sollen. Das abzubrechende Gebäude enthalte zwei Wohnungen. Die Anzahl bestehender Autoabstellplätze sei nicht bekannt. Gehe man von durchschnittlich zwei bestehenden Autoabstellplätzen pro Wohnung aus, würden zusätzlich 23 neue Abstellplätze erstellt, was bei angenommen durchschnittlich drei Fahrten pro Tag und Abstellplatz rund 70 zusätzliche Fahrbewegungen auslöse. Der Schluss der Baubewilligungsbehörde, dass diese geringe Anzahl Fahrten lärmmässig nicht ins Gewicht falle, sei auch mit Blick auf die Verkehrsmenge von 3000-4000 Fahrten DTV auf der nahen N.________strasse zutreffend.