Um betreffend die zu erwartende Lärmbelastung mehr Klarheit zu erlangen, werde ausdrücklich beantragt, dass ein Lärmgutachten beim Cercle Bruit Schweiz eingeholt werde, um eine konkrete Lagebeurteilung machen zu können. Insbesondere die besondere Nähe ihrer Wohnbaute zu den neu geplanten Erschliessungsanlagen, Technikräumen etc. gebiete eine fundierte Sachverhaltsabklärung, bevor einfach pauschal auf den Umstand hingewiesen werde, die Bauparzelle befinde sich im Bereich der Lärmempfindlichkeitsstufe ES III. Weiter würden auch nach wie vor unbereinigte Unklarheiten betreffend den konkreten Standort