Betreffend die gegenüber der heutigen Ausganslage wesentlich erhöhte Verkehrsfrequenz auf der Baugesuchsparzelle begnüge sich die Vorinstanz sodann mit dem Hinweis, es sei davon auszugehen, dass die zu erwartende Verkehrsmehrbelastung gering ausfallen werde. Inwiefern dies bei der Erstellung von 17 neuen Wohneinheiten der Fall sein soll, erschliesse sich beim besten Willen nicht. Um betreffend die zu erwartende Lärmbelastung mehr Klarheit zu erlangen, werde ausdrücklich beantragt, dass ein Lärmgutachten beim Cercle Bruit Schweiz eingeholt werde, um eine konkrete Lagebeurteilung machen zu können.