möglichen Varianten einer Ersatzmassnahme einseitig gemäss Brandschutzrichtlinie. Beide Varianten berücksichtigen zudem, dass die benachbarte Fassade, an der keine Ersatzmassnahmen ergriffen werden, eine brennbare äussere Schicht, eine Wand ohne Feuerwiderstand sowie Fensteroder Türöffnungen aufweist. Eine unrichtige oder unvollständige Feststellung des Sachverhalts liegt daher nicht vor. Es trifft auch nicht zu, dass die Kompensationsmassnahmen unpräzis sind. Zweck des Baubewilligungsverfahrens ist es, das zur Bewilligung vorgelegte Bauvorhaben auf seine Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften zu überprüfen (vgl. Art.