Die Vorinstanz verweist auf den Fachbericht Brandschutz mit beiliegenden Brandschutzplänen. Nach Eingang der Schlussbemerkungen der Einsprechenden sei das Vorhaben erneut mit dem Feueraufseher besprochen worden, welcher dazu Stellung genommen habe. Die vorgesehenen Brandschutzmassnahmen würden durch den Feueraufseher nach Bauvollendung klar vor Ort kontrolliert.