Für die Beurteilung des Sichtfelds ist die ungünstigste Sichtlinie zu berücksichtigen.80 Als Knotensichtweite wird der Abstand zwischen der Fahrstreifenachse des vortrittsbelasteten Fahrzeugs und den vortrittsberechtigten Fahrzeugen bezeichnet. Sie ist abhängig von der massgebenden Zufahrtsgeschwindigkeit.81 Der OIK I hat den Strassenanschluss auf seine Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und den VSS-Normen überprüft und ist in seinem Amtsbericht Strassenbaupolizei zur Beurteilung gelangt, dass das Vorhaben diesen grundsätzlich entspricht.