c) Die VSS-Norm 40 050 (Grundstückzufahrten, Anordnung und Gestaltung) unterscheidet drei Typen von Grundstückzufahrten. Diese unterscheiden sich in den geometrischen und betrieblichen Anforderungen. Eine Grundstückzufahrt bildet mit der vortrittsberechtigten Strasse eine Einmündung. Sie ist deshalb hinsichtlich Anforderungen der Verkehrssicherheit den Knoten gleich- 73 VGE 2020/186 vom 7. Juni 2021 E. 5.1; Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 7/8 N. 18 74 BGer 1C_279/2018, E. 4.3.1 vom 17. Dezember 2018; 1C_430/2015 vom 15. April 2016, E. 3.2; 1C_375/2011 vom