Hinzu komme, dass auf der von der Strassenumlegung betroffenen Parzelle Spiez Gbbl. Nr. J.________ offenbar entlang der neu geplanten Erschliessungsstrasse die zeitnahe Erstellung von Parkfeldern sowie die Verlegung des Transformationskastens der BKW genau im Bereich zur Kantonsstrasse hin geplant seien. Dies würde sich alles andere als förderlich auf die Verkehrssicherheit betreffend den projektierten Strassenanschluss auswirken.