Auf der Bauparzelle werde ein unbewohntes Gebäude, ein unbewohnter Gebäudeteil und ein bewohnter Gebäudeteil, der eine dauerhaft bewohnte und eine nur zu Ferienzwecken bewohnte Wohneinheit aufweise, abgebrochen. Stattdessen würden 17 neue Wohneinheiten errichtet. Dementsprechend würden wesentlich mehr Fahrzeugbewegungen entstehen und der Strassenanschluss an die Kantonsstrasse sei als für die Verkehrssicherheit sehr gefährlich einzustufen. Hinzu komme, dass auf der von der Strassenumlegung betroffenen Parzelle Spiez Gbbl.