Mit der Erteilung der Ausnahme zum Unterschreiten des Strassenabstandes gegenüber einer rege genützten Kantonsstrasse zugunsten einer Überbauung mit 17 Wohneinheiten, was zu einem erheblichen Verkehrsaufkommen führen werde, würden gewichtige öffentliche Interessen der Verkehrssicherheit tangiert. Es werde beantragt, bei der SWISSTRAFFIC AG oder einer anderen geeigneten unabhängigen Sachverständigen ein verkehrstechnisches Gutachten betreffend die verkehrsmässige Erschliessung erstellen zu lassen, die sich insbesondere zur Frage der Verkehrssicherheit des angedachten Strassenanschlusses unter Berücksichtigung der zu erwartenden Fahrzeugbewegungen und unter