Der Abfluss des Tanks muss auf 15 l/s gedrosselt werden. Um der geänderten Hangwassersituation Rechnung zu tragen, werden im oberen Bereich des Grundstücks Sickerleitungen eingebaut, die das Hangwasser um die Gebäude lenken und auf der eigenen Parzelle wieder abgeben sollen. Ergeben sich während der Aushubarbeiten Bodenverhältnisse, die das Versickern auf der Parzelle nicht erlauben, darf dieses Sickerwasser über den Retentionstank in das öffentliche Sauberabwassersystem geleitet werden. Dass das Hangwasser dezentral und möglichst nahe am Ort seines Anfallens versickert werden soll, entspricht dem gesetzlichen Versickerungsgebot.