Allfälliges Hangwasser soll gefasst, um die Gebäude geleitet und im unteren Bereich der Parzelle versickert werden. Die Bauverwaltung hat die vorgesehene Liegenschaftsentwässerung geprüft und für gut befunden, weshalb sie im Amtsbericht Gewässerschutz die Bewilligung des Vorhabens unter Auflagen beantragt hat.63 Danach ist die Kapazität der öffentlichen Sauberwasserableitung beschränkt, wodurch die Ableitung von zusätzlichem Sauberabwasser limitiert ist. Das Dach- und Vorplatzwasser wird über einen Schlammsammler in einen Regenwassertank mit einem Retentionsvolumen von 15 m3 geleitet. Der Abfluss des Tanks muss auf 15 l/s gedrosselt werden.