Im Gegensatz zur heutigen Situation verbleibe das auf den Dach- und Vorplatzflächen fallende Regenwasser also nicht auf der Parzelle, sondern werde abgeführt. Allfälliges Hangwasser werde mittels Sickerleitungen gefasst, um die Gebäude geleitet und im unteren Bereich der Parzelle versickert. Fall der Untergrund eine Versickerung nicht zulasse, könne gemäss Amtsbericht Gewässerschutz auch das Hangwasser über die Sauberwasserleitung abgeführt werden. Das Vorhaben entspreche den massgeblichen Vorschriften.