Ein geologisches Gutachten soll im Anschluss an das Baubewilligungsverfahren in Auftrag gegeben werden. Sobald dieses vorliegt, wird im Beisein der Gemeindepräsidentin eine Sitzung zwischen den Einsprecherinnen und Einsprechern sowie der Bauherrschaft stattfinden. Dem Protokoll der Einigungsverhandlung lässt sich weiter entnehmen, dass das geologische Gutachten allenfalls Auswirkungen auf die Dimensionierung der Einstellhalle haben könnte, was eine Projektänderung nach sich ziehen würde. Das Bauvorhaben selber wäre aber dadurch nicht in Frage gestellt.