Die genauen Abstände zwischen den Gebäuden B und C1 sowie B und C2 seien auf dem Plan «Grenzabstände» nicht vermasst. Aufgrund der dunkelblau dargestellten Überschneidungen der Abstandsbereiche lasse sich dem Plan aber ohne weiteres entnehmen (und auch herausmessen), dass diese weniger als 3 m betragen würden (was 25 % eines Gebäudeabstands von 12 m entspreche), womit erstellt sei, dass auch diese Gebäudeabstände reglementskonform seien. Die Gebäudeabstände dürften auch gestützt auf Art. 75 BauG unterschritten werden.