f) Noch nicht abschliessend beurteilt ist die Fassadengestaltung. Zwar wurde sie im Baubewilligungsverfahren gestützt auf die Projektpläne geprüft und für gut befunden. Die Grundsätze der Fassadengestaltung sind somit festgelegt Die exakte Ausgestaltung soll gemäss Praxis der Gemeinde mithilfe von grossflächigen Mustern vor der Bauausführung in Zusammenarbeit mit der Fachberatung Gestaltung bestimmt werden. Die Gesamtbewilligung wurde mit einer entsprechenden Auflage versehen. Dieses Vorgehen ist nicht zu beanstanden. Zwar verlangt das bundes-