Die Sitzung fand von 14.15 Uhr bis 17.30 Uhr statt, die fragliche Machbarkeitsstudie wurde um 14.20 Uhr behandelt. Der Verwaltungsratspräsident der Projektverfasserin nahm erst im Anschluss daran ab 15.10 Uhr teil.25 Selbst wenn die Rüge betreffend Verletzung der Ausstandspflicht rechtzeitig erhoben worden wäre, wäre sie somit unbegründet. Dass bei den übrigen Mitgliedern der Fachberatung Ausstandsgründe vorhanden wären, ist weder dargetan noch ersichtlich. Es besteht somit kein Anlass, den Bericht vom 20. März 2018 aus den Akten zu weisen.