Ausstand hätten daher bereits in der Einsprache vorgebracht werden müssen. Dies haben die Einsprecherinnen und Einsprecher unterlassen, weshalb der Anspruch der Beschwerdeführerin verwirkt ist. Im Übrigen lässt sich dem von der Vorinstanz eingereichten Auszug aus der Aktennotiz der Sitzung der Fachberatung Gestaltung vom 15. Februar 2018 entnehmen, dass der Verwaltungsratspräsident der Projektverfasserin bei der Präsentation und Beratung der Machbarkeitsstudien N.________strasse 29 nicht anwesend war. Die Sitzung fand von 14.15 Uhr bis 17.30 Uhr statt, die fragliche Machbarkeitsstudie wurde um 14.20 Uhr behandelt.