Dies sei insofern brisant, als ausgerechnet die Brügger Architekten AG als Projektverfasserin tätig sei, deren Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer in der fünfköpfigen Fachberatung Gestaltung Einsitz habe. Damit entstehe zumindest der Anschein der Befangenheit der fraglichen Fachbehörde, was umso mehr der Fall sei, wenn gegen aussen noch nicht einmal das für das fragliche Vorhaben federführende Behördenmitglied offen dargelegt werde. Der fragliche Fachbericht sei demnach aus den Akten zu weisen und es sei eine neue Beurteilung durch eine unabhängige Fachbehörde, vorzugsweise durch die kantonale Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) vorzunehmen.