Baugesuchs der zuständigen Gemeindebehörde einen Entwurf vorzulegen, aus dem die räumliche Einordnung in das Ortsbild, die Gestaltung und Art des Gebäudes sowie die Erschliessung ersichtlich ist. Es trifft zu, dass die Fachberatung Gestaltung der Gemeinde Spiez vor Einreichung des Baugesuchs zwei Machbarkeitsstudien für die Überbauung der Parzelle Nr. W.________ beurteilte. Dies ist nicht zu beanstanden, sind doch Voranfragen in der Praxis gebräuchlich9 und in der Gemeinde Spiez für Bauvorhaben im Ortsbilderhaltungsgebiet ausdrücklich empfohlen. Am 9. November 2017 beurteilte die Fachberatung Gestaltung eine erste Machbarkeitsstudie.