Aus diesem Grund habe die erste Situationsanalyse der Fachberatung Gestaltung vom 9. November 2017 keinen Einzug in die Akten gefunden. Beurteilungsgrundlage für das vorliegende Projekt und den Gesamtentscheid sei der Bericht der Fachberatung Gestaltung vom 20. März 2018. Dieser sei Bestandteil der Auflageakten gewesen. Was den Zeitraum ab Einreichung des Baugesuches im Juli 2018 bis zu dessen Publikation im Februar 2021 betrifft, erklärt die Vorinstanz, dass sich das Verfahren aufgrund einer fehlenden Unterschrift des Eigentümers der Parzelle Nr. J.________ verzögert habe. Diese befinde sich auf dem Umgebungsgestaltungsplan vom 14. Dezember 2022.