Die Vorinstanz erläutert den zeitlichen Ablauf des Baubewilligungsverfahrens und weist insbesondere darauf hin, falls ein Bauvorhaben eine Beurteilung durch die Fachberatung Gestaltung benötige, seien eine Situationsanalyse und ein Modell einzureichen. Das Projekt habe sich aufgrund der ersten Beurteilung der Fachberatung Gestaltung in seinen Grundzügen wesentlich verändert, weshalb die entsprechende Situationsanalyse keine Beurteilungsbasis für den Bauentscheid bilden könne. Aus diesem Grund habe die erste Situationsanalyse der Fachberatung Gestaltung vom 9. November 2017 keinen Einzug in die Akten gefunden.