4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, gab den Beschwerdegegnerinnen Gelegenheit, einen Dienstbarkeitsvertrag für das Wegrecht und die Freihaltung des Sichtfelds auf der Nachbarparzelle sowie Lärmschutznachweise für die geplanten Luft-Wasser- Wärmepumpen einzureichen. Anschliessend holte es bei den Abteilungen Immissionsschutz und Energie des Amts für Umwelt und Energie (AUE) je einen Fachbericht ein. Daraufhin gab es der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, entweder darzulegen, dass beim Haus B ein thermischer Kurzschluss ausgeschlossen werden kann, oder eine Projektänderung einzureichen, mit der die Problematik behoben wird.