Die Einstellhalle ist am 29. November 2006 mit 22 Einstellplätzen für Motorfahrzeuge bewilligt worden. Mit dem Bauvorhaben soll die Anzahl der Einstellplätze auf 24 erhöht werden, wovon 2 dem bereits gebauten Gebäude auf Parzelle Nr. L.________ dienen.36 Für das jetzige Bauvorhaben mit 11 Wohnungen stehen damit 22 Parkplätze zur Verfügung. Ab 4 Wohnungen beträgt die gesetzliche Bandbreite 0,5 bis 2 Abstellplätze pro Wohnung (Art. 51 Abs. 2 BauV). Mit den geplanten 22 Parkplätzen wird demnach die gesetzliche Bandbreite eingehalten.