Nach dieser kann die Feuerwehrzufahrt über befestigte Wege oder auch über Fahrspuren erfolgen. Soweit ersichtlich, werden die diesbezüglichen Anforderungen mit dem Bauvorhaben eingehalten. Die Beschwerdeführenden bringen dagegen keine substantiierten Einwände vor. Somit ist die Zugänglichkeit aller Gebäude für die Feuerwehr und auch für andere Rettungsdienste gewährleistet. Die Anforderungen an eine genügende Erschliessung sind damit erfüllt. 6. Parkplätze