a) Die Beschwerdeführenden machen geltend, das Erschliessungskonzept mittels Lift von der Einstellhalle genüge den Anforderungen an eine genügende Erschliessung nicht. In ihren Schlussbemerkungen vom 9. Februar 2023 führen sie ergänzend an, gemäss den Baugesuchsunterlagen könne der Kiesweg, der zu den Gebäuden C, D und E führe, nicht durch Blaulichtfahrzeuge befahren werden.