Hingegen wird für das Baudenkmal die Nähe der Gebäude E und F als Beeinträchtigung beurteilt. Die Nähe wird durch die Hanglage und den geplanten Fussweg akzentuiert. Die beiden Gebäude erhalten dadurch eine dominante Präsenz und Stützmauern oder steile Böschungen sind die Folge. In diesem Bereich ortet unsere Fachstelle Verbesserungspotenzial. 2. Antrag Die Denkmalpflege empfiehlt das Vorhaben punktuell zu überarbeiten. In einer Gesamtabwägung kommen wir zum Schluss, dass die Beeinträchtigung nicht so schwerwiegend ist, um einen negativen Fachbericht zu verfassen. Die Denkmalpflege beantragt, das Bauvorhaben zu bewilligen.»