einzugehen. Dass die Entlassung des Speichers aus dem Bauinventar noch nicht erfolgt ist, ist unbestritten. Wenn die KDP aus den dargelegten Gründen davon ausgeht, dass das Schutzinteresse am Speicher heute nicht mehr gross ist und bei der Beurteilung daher das schützenswerte Gebäude im Vordergrund steht, so ist dies nachvollziehbar und nicht zu beanstanden. d) Die KDP hält in ihrem Fachbericht vom 7. Juli 202223 zum Bauvorhaben insbesondere fest: