Hinsichtlich des Speichers hält die KDP in ihrem Fachbericht fest, dessen heutiger Standort sei verändert und die Umgebung überformt. Der Speicher sei daher im Rahmen der laufenden Revision des Bauinventars zur Entlassung aus dem Bauinventar vorgemerkt, da er die strengeren Anforderungen an ein Baudenkmal nicht mehr erfülle. Die Beschwerdeführenden machen in ihren Schlussbemerkungen vom 9. Februar 2023 geltend, der Speicher müsse in die denkmalschützerische Beurteilung einbezogen werden, da die Entlassung aus dem Bauinventar noch nicht erfolgt sei und auch nicht erfolgen dürfe.