Eine Veränderung soll aber auf das Baudenkmal grösstmögliche Rücksicht nehmen und dieses nicht wesentlich beeinträchtigen. Was das im konkreten Fall heisst, hängt vom Schutzbedarf des Baudenkmals und seiner Stellung in der Umgebung ab, andererseits auch vom Interesse an der Veränderung. Würde der wirksame Schutz eines Baudenkmals ein vollständiges Bauverbot in seiner Umgebung erfordern, so müsste dies auf dem Weg der Nutzungsplanung erfolgen. Deshalb kann aus dem Umgebungsschutz in der Regel kein vollständiges Verbot baulicher Nutzung abgeleitet werden, wenn die Bauparzelle in der Bauzone liegt.20