Da die Firstrichtung jeweils nach Südwesten, d.h. talwärts bzw. rechtwinklig zu den Höhenlinien zeigt, entspricht die Falllinie durch den Grundrissschwerpunkt derjenigen entlang der Nordwest- und der Südostfassade. D.h. die auf den entsprechenden Fassadenansichten eingetragene Linie «Terrain gewachsen» entspricht der massgebenden Falllinie zur Bestimmung der Hangneigung. Bei den Häusern C-E beträgt die Geländeneigung gemäss der gestrichelten Linie «Terrain gewachsen» an der Nordwest- und an der Südostfassade 9 Grad bzw. 16 Prozent. Damit sind die Voraussetzungen für einen Hangzuschlag erfüllt.