Die Parzellen Nrn. J.________, I.________, F.________ und H.________ sind noch unbebaut. Der dort bestehende, natürlich gewachsene Geländeverlauf wurde mit dem Terrainmodell von N.________ ermittelt und in die Projektpläne für die Häuser C, D, E und F als gestrichelte Linie «Terrain gewachsen» entlang der Fassaden übertragen. Da die Firstrichtung jeweils nach Südwesten, d.h. talwärts bzw. rechtwinklig zu den Höhenlinien zeigt, entspricht die Falllinie durch den Grundrissschwerpunkt derjenigen entlang der Nordwest- und der Südostfassade.