c) Das Baureglement der Gemeinde Sigriswil (GBR) wurde am 23. Januar 2019 an die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen vom 25. Mai 2011 (BMBV; BSG 721.3) angepasst und am 12. Februar 2019 durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigt. Demnach gilt als massgebendes Terrain für die Messung der Fassaden- und der Gesamthöhe der natürlich gewachsene Geländeverlauf. Kann dieser infolge früherer Abgrabungen und Aufschüttungen nicht mehr festgestellt werden, ist vom natürlichen Geländeverlauf in der Umgebung auszugehen (Art. 1 Abs. 1 BMBV).