Am 28. Dezember 2012 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Thun den Bau des Einfamilienhauses auf der Parzelle Nr. L.________ (bbew 121/2012). Das Rechtsamt hat auch die diesbezüglichen Baubewilligungsakten eingeholt. Auf den als bewilligt gestempelten Schnitt- und Fassadenplänen sind das «gew. Terrain» und das «Terrain Einstellhalle» eingezeichnet. Die Decke der Einstellhalle ragt demnach auf der Parzelle Nr. L.________ im Grenzbereich zur Parzelle Nr. G.________ vorne (talseitig) geringfügig über das gewachsene Terrain hinaus und wird mit einer Böschung verdeckt. Die weiter hangwärts gelegenen Teile der Einstellhalle liegen unterhalb des gewachsenen Terrains.