Das fertige Terrain wurde nach dem Bau der Einstellhalle hangseitig angeböscht. Ansonsten sollte gemäss den damaligen Plänen auf beiden Parzellen über dem Einstellhallendach das abgegrabene Terrain nicht wieder aufgeschüttet, sondern nur – in Erwartung der späteren Bebauung der Parzellen mit Wohnhäusern – provisorisch begrünt werden. 4/17 BVD 110/2022/177