1 Vorakten pag. 95 2 Vorakten pag. 123, pag. 96 3 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191) 2/17 BVD 110/2022/177 legenheit zur Einreichung von Schlussbemerkungen. Die Beschwerdegegnerinnen verzichteten auf inhaltliche Schlussbemerkungen. Die Beschwerdeführenden hielten mit Schlussbemerkungen vom 9. Februar 2023 an ihren Anträgen fest. II. Erwägungen