Mit Verfügung vom 27. Dezember 2022 wies es darauf hin, dass mit den Baubewilligungsakten zur Einstellhalle (Baubewilligungsdossier Nr. 029-2006 zum Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Thun vom 29. November 2006 i.S. bbew 63/2006) ein Original des Projektplans vom 1. März 2006 mit Schnitten und Ansichten der Einstellhalle eingereicht worden sei, von dem die Beschwerdegegnerinnen mit ihrer Beschwerdeantwort eine Kopie eingereicht hatten. Das Rechtsamt wies auf die Möglichkeit der Einsicht in die Akten mit dem Planoriginal hin. Zudem gab es den Beteiligten Ge-