Das Rechtsamt holte nebst den Vorakten auch die Baubewilligungsakten zur bestehenden Einstellhalle und zum Wohnhaus auf der Nachbarparzelle Nr. L.________ ein. Mit Verfügung vom 27. Dezember 2022 wies es darauf hin, dass mit den Baubewilligungsakten zur Einstellhalle (Baubewilligungsdossier Nr. 029-2006 zum Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Thun vom 29. November 2006 i.S. bbew 63/2006) ein Original des Projektplans vom 1. März 2006 mit Schnitten und Ansichten der Einstellhalle eingereicht worden sei, von dem die Beschwerdegegnerinnen mit ihrer Beschwerdeantwort eine Kopie eingereicht hatten.