3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt Thun beantragt mit Stellungnahme vom 2. Dezember 2022 die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde Sigriswil schliesst mit Stellungnahme vom 12. Dezember 2022 auf Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Auch die Beschwerdegegnerinnen beantragen mit Beschwerdeantwort vom 6. Dezember 2022, dass die Beschwerde abzuweisen sei, soweit darauf eingetreten werden könne; der angefochtene Gesamtbauentscheid vom 6. Oktober 2022 sei zu bestätigen.