2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 4. November 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 6. Oktober 2022 und die Erteilung des Bauabschlags, eventuell die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz.