1. Die Beschwerdegegnerinnen reichten am 5. November 2021 bei der Gemeinde Sigriswil ein Baugesuch ein für den Neubau von vier Doppeleinfamilienhäusern und einem Dreifamilienhaus (alles Erstwohnungen1), das Erstellen eines Verbindungstunnels und einer Liftanlage, das Anlegen eines Rebbergs und den Rück- und Neubau eines Bewirtschaftungs- und Fusswegs auf den Parzellen Sigriswil Grundbuchblatt Nrn. F.________, G.________, H.________, I.________, J.________ und K.________. Am 12. Januar 2022 reichten sie überarbeitete Pläne ein und stellten ein Ausnahmegesuch für das Unterschreiten des Strassenabstands.2