63 wird wie folgt angepasst: «Die Ausweichstellen, Wegverbreiterungen, Auslichtungen, die gesamte Signalisation und die Schikanen sind innerhalb von 6 Monaten nach Rechtskraft des Gesamtentscheids auszuführen.» - Rz. 64 wird wie folgt angepasst: «Ausweichstellen, Wegverbreiterungen, Auslichtungen und Schikanen sind regelmässig zu unterhalten und bei Bedarf zu erneuern. Auslichtungen sind ebenfalls regelmässig vorzunehmen.» Es wird folgende Auflage zusätzlich aufgenommen: «Die Bauherrschaft hat die fachliche Baubegleitung und Bauabnahme durch das TBA OIK IV und die Fachstelle Langsamverkehr des TBA sicherzustellen.»