Der Abschnitt «Auflagen / Bedingungen» des Dispositivs des Gesamtentscheids der Stadt Burgdorf vom 3. Oktober 2022 wird wie folgt angepasst: - Rz. 59 wird ganz gestrichen - Rz. 60 wird durch folgenden Satz ersetzt: «Die Bepflanzung/Bestockung ist auf der gesamten Länge des Trails stets genügend auszulichten.» - Rz. 61: Erster Abschnitt wird gestrichen - Rz. 62 wird wie folgt angepasst: «Die Schikanen sind aus robustem und wettbeständigem Material zu konstruieren. Sie sind mit warnenden Farben zu versehen und dürfen nicht selbst einen Gefahrenzustand schaffen.» - Rz. 63 wird wie folgt angepasst: